Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren
Hier können Sie Ihre Einwilligung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags per SEPA-Lastschrift mitteilen.
Die DLG bucht einmal jährlich den Mitgliedsbeitrag nach der geltenden Beitragsordnung ab.
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit widerrufen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.