Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren

Hier können Sie Ihre Einwilligung zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags per SEPA-Lastschrift mitteilen.

Die DLG bucht einmal jährlich den Mitgliedsbeitrag nach der geltenden Beitragsordnung ab.

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit widerrufen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

Ihre Mitteilung wird bearbeitet. Vielen Dank!